Rechtsprechung
   BFH, 05.03.2007 - VII B 204/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14625
BFH, 05.03.2007 - VII B 204/06 (https://dejure.org/2007,14625)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2007 - VII B 204/06 (https://dejure.org/2007,14625)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2007 - VII B 204/06 (https://dejure.org/2007,14625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    MinöStV § 53 Abs. 1; ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; MinÖStV § 53 Abs. 1 Nr. 3
    MinÖSt: gerichtliche Verfolgung des Kaufpreisanspruchs nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinÖStV, grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV in sog. "Bestattungsfällen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - VII B 204/06
    Der BFH hat das Vorliegen solcher Fehler dann bejaht, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, 405, BStBl II 2004, 25, und vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - VII B 204/06
    Der BFH hat das Vorliegen solcher Fehler dann bejaht, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, 405, BStBl II 2004, 25, und vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 21.12.2001 - VII B 216/01

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - VII B 204/06
    Die Formulierung von Rechtsfragen von angeblich grundsätzlicher Bedeutung und der bloße Hinweis auf erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzeswidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2001 VII B 216/01, BFH/NV 2002, 923).
  • FG Hamburg, 16.09.2010 - 4 K 62/10

    Energiesteuer: Obliegenheiten des Mineralölhändlers bei der gerichtlichen

    Das hängt nicht zuletzt auch von dem damit für den Mineralölhändler verbundenen Aufwand ab (vgl. BFH, Beschluss vom 05. März 2007 VII B 204/06, BFH/NV 2007, 1356; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2010 1 K 615/06, DStRE 2010, 949).

    Danach kommt der Rechtsfrage, ob das Tatbestandsmerkmal der "gerichtlichen Verfolgung des Anspruchs" neben bereits ergriffenen Vollstreckungsmaßnahmen weitere zu ergreifen hat, keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. BFH, Beschluss vom 05. März 2007 VII B 204/06, BFH/NV 2007, 1356).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 1 K 615/06

    Voraussetzungen für einen Mineralölsteuervergütungsanspruch - Zeitlicher Rahmen

    Das hängt nicht zuletzt auch von dem damit für den Mineralölhändler verbundenen Aufwand ab (vgl. BFH, Beschluss vom 5. März 2007 VII B 204/06, BFH/NV 2007, 1356).
  • FG Hamburg, 06.02.2009 - 4 K 213/08

    Zur Verfolgung eines Anspruchs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist es eine Frage des Einzelfalls unter Würdigung der Gesamtumstände, ob ein Mineralölhändler nach einem fehlgeschlagenen Vollstreckungsversuch unter der bisherigen Geschäftsadresse noch weitere Maßnahmen ergreifen, insbesondere den Geschäftsführer um Auskunft hinsichtlich einer aktuellen Geschäftsadresse ersuchen muss, wobei es auch auf die Vorgehensweise des belieferten Unternehmens ankommt (Beschluss vom 05.03.2007, VII B 204/06 zu dem insoweit inhaltsgleichen § 53 Abs. 1 MinöStV ).
  • FG Hamburg, 03.04.2009 - 4 K 217/08

    Zur Verfolgung eines Anspruchs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist es eine Frage des Einzelfalls unter Würdigung der Gesamtumstände, ob ein Mineralölhändler nach einem fehlgeschlagenen Vollstreckungsversuch unter der bisherigen Geschäftsadresse noch weitere Maßnahmen ergreifen, insbesondere den Geschäftsführer um Auskunft hinsichtlich einer aktuellen Geschäftsadresse ersuchen muss, wobei es auch auf die Vorgehensweise des belieferten Unternehmens ankommt (Beschluss vom 5.3.2007, VII B 204/06 zu dem insoweit inhaltsgleichen § 53 Abs. 1 MinöStV ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht